Russland (Duma)

[Wahlsysteme im Ausland]

Wahlsystem

System der Wahl zur ersten Kammer des Parlaments der Russischen Föderation – Duma (Staatsduma, russisch: Государственная Дума [Gosudarstwennaja Duma])

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Das russische Parlament besteht aus insgesamt 450 Mitgliedern.

Wahlperiode/Wahltag

Die Legislaturperiode beträgt vier Jahre. Der Wahltag ist jeweils der erste Sonntag des Monats, in dem die Legislaturperiode der letzten Duma endet.

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder russische Staatsangehörige, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat. Das gilt auch für im Ausland lebende russische Bürger. Diplomatische Vertretungen und Konsularbehörden Russlands sind verpflichtet, diesen bei der Ausübung des Wahlrechts zu helfen.

Passiv wahlberechtigt ist jeder russische Staatsangehörige, der am Wahltag das 21. Lebensjahr vollendet hat.

Einteilung des Wahlgebietes

Das Wahlgebiet ist durch die zentrale Wahlkommission in mindestens 80 Wahlkreise einzuteilen (2007: 83 Wahlkreise). Die Liste einer Partei muss in Wahlkreislisten gegliedert werden, dies kann vollständig oder teilweise geschehen. Im letzteren Fall können bis zu drei Kandidaten im gesamten Wahlgebiet (Föderationsliste) antreten. Dazu kommen jeweils die Kandidaten der regionalen Listen in den Wahlkreisen. Insgesamt dürfen nicht mehr als 600 Kandidaten für eine Partei kandidieren.

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimme für eine Partei (Kandidaturen unabhängiger Kandidaten sind nicht mehr möglich).

Sperrklausel

Um bei der Sitzverteilung berücksichtigt zu werden, muss (seit der Wahl 2007) eine Liste mehr als 7 % aller abgegebenen Stimmen erhalten (davor 5 %), unter der Bedingung, dass mindestens zwei Listen die 7 %-Hürde überschritten haben und diese insgesamt mehr als 60 % der Wählerstimmen repräsentieren. Ist dies nicht der Fall, wird jeweils die nächstkleinere Liste in die Sitzverteilung mit einbezogen, bis ein Anteil von 60 % der Wählerstimmen erreicht ist. Erreicht eine Liste allein mehr als 60 % der Stimmen und alle anderen weniger als 7 %, wird zusätzlich die größte der unter der Sperrhürde liegenden Listen bei der Sitzverteilung berücksichtigt.

Sitzzuteilungsverfahren

Die Mandate werden nach dem Quotenverfahren mit Restausgleich nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer) zugeteilt. Haben bei der Restsitzverteilung Listen einen bis zur sechsten Nachkommastelle gleichen Bruchteil, erhält die Liste einen Sitz, für die mehr Stimmen abgegeben wurden.

Sitzverteilung

Schritt 1: Die einer Partei – nach der erzielten Stimmenzahl im gesamten Wahlgebiet – in einer Oberverteilung nach Hare/Niemeyer zugeteilten Mandate werden zuerst an die bis zu drei Kandidaten der Föderationsliste verteilt.

Schritt 2: Die übrigen Mandate werden in einer Unterverteilung mit dem gleichen Zuteilungsverfahren an die Kandidaten auf den regionalen Listen verteilt.


von Konstantin Shamkover und Matthias Cantow (28.09.2007, letzte Aktualisierung: 26.10.2008 – Stand des Wahlrechts: 24.07.2007)