Frankreich (Assemblée nationale) |
[Wahlsysteme im Ausland] |
Die Assemblée nationale (Nationalversammlung) wird durch Mehrheitswahl gewählt:
Die französische Nationalversammlung besteht aus 577 Sitzen.
Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre.
Wahlberechtigt ist jeder französische Staatsangehörige, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Jedes Departement besteht mindestens aus zwei Wahlkreisen, die Überseeterritorien können auch nur einen Wahlkreis bilden.
Jeder Wahlberechtigte hat eine Stimmen für einen Kandidaten.
Um im ersten Wahlgang gewählt zu sein, muss man neben der absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen, mindestens 25 % der Stimmen der Wahlberechtigten im Wahlkreis erhalten.
Alle 577 Sitzen werden in Einpersonenwahlkreisen in bis zu zwei Wahlgängen zugeteilt.
Im ersten Wahlgang gewählt ist, wer mehr als 50 % der Stimmen erhalten hat und wer mehr als 25 % der Stimmen aller Wahlberechtigten erhalten hat.
Am zweiten Wahlgang eine Woche später dürfen die beiden bestplazierten Kandidaten und die Kandidaten – die mindestens 12,5 % der Stimmen aller Wahlberechtigten des Wahlkreises erhalten haben – teilnehmen. Zwischen den beiden Wahlgängen einigen sich die Parteien eines politischen Lagers in der Regel darauf, gemeinsam einen Kandidaten zu unterstützen, so dass meistens jeweils nur ein Kandidat der Rechten und der Linken und ggfs. ein meist chancenloser Kandidat der FN teilnimmt.
Gewählt ist der Kandidat mit den meisten Stimmen.