Österreich (Nationalrat)

[Wahlsysteme im Ausland]

Nationalratswahl in Österreich am 29. September 2019: Infos und Umfangreiche Linkliste zur Wahl • #nrw19 bei Twitter

Wahlsystem der Wahl des Nationalrats

Besonderheiten

Abgeordnetenzahl

Der Nationalrat besteht aus 183 Sitzen

Wahlperiode

Die Legislaturperiode beträgt seit der Nationalratswahl 2008 fünf Jahre (Vorher vier Jahre).

Aktives und passives Wahlrecht

Aktiv wahlberechtigt ist jeder österreichische Staatsbürger, der das 16. Lebensjahr (bis zur Nationalratswahl 2006 das 18. Lebensjahr) spätestens mit Ablauf des Wahltages vollendet hat (§ 21 Nationalrats-Wahlordnung [NRWO]).

Passiv wahlberechtigt ist, wer am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt, und spätestens mit Ablauf des Wahltages das 18. Lebensjahr (bis zur Nationalratswahl 2006 das 19. Lebensjahr) vollendet hat und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen ist (§ 41 NRWO).

Stimmenzahl

Jeder Wahlberechtigte hat nach § 36 NRWO nur eine Stimme (Parteistimme). Darüberhinaus kann er nach § 79 Abs. 1 NRWO jeweils eine Vorzugsstimme für einen Bewerber der Landesparteiliste und der Regionalparteiliste der von ihm gewählten Partei vergeben.

Einteilung des Wahlgebietes – Zuordnung der Mandate an Wahlkreise

Das gesamte Wahlgebiet (Bundesrepublik Österreich) ist in 9 Landeswahlkreise (Bundesländer) eingeteilt, die wiederum in insgesamt 43 Regionalwahlkreise eingeteilt sind.

Jedem Landeswahlkreis werden vor der Wahl so viele der 183 Mandate zugeordnet, wie sich Einwohner nach der letzten Volkszählung dort ergeben und zwar nach dem Quotenverfahren nach größten Bruchteilen (Hare/Niemeyer). Diese Mandate werden entsprechend an die Regionalwahlkreise unterverteilt (Diese Verteilung an die Regionalwahlkreise vor der Wahl hat allerdings keinen Einfluß auf die Verteilung der Mandate.)

Sperrklausel

Nach den §§ 100 Abs. 1, 107 Abs. 2 NRWO nehmen im zweiten und dritten Ermittlungsverfahren nur Parteien teil, die im ersten Ermittlungsverfahren zumindest in einem der Regionalwahlkreise ein Mandat [Grundmandat, d. h., eine regionale 20 % bis 25 % Hürde] oder im gesamten Bundesgebiet mindestens 4 % der abgegebenen gültigen Stimmen erzielt haben.

Sitzverteilung

Erstes Ermittlungsverfahren (Regionalwahlkreis)

Im Landeswahlkreis (Bundesland) wird eine Wahlzahl bestimmt: Abgegebene gültige Stimmen durch die Zahl der dem Landeswahlkreis zugeordneten Mandate aufgerundet.

Jede Partei erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Regionalwahlkreis enthalten ist (§ 97 NRWO)

Zuweisung der Mandate an die Regionalbewerber der Regionalparteilisten nach Maßgabe der Vorzugsstimmen: Das heißt, an Bewerber, die halb so viele Vorzugsstimmen, wie die Wahlzahl oder ein Sechstel so viele Vorzugsstimmen erzielt haben, wie auf diese Partei im betreffenden Regionalwahlkreis gültige Stimmen werden die Mandate in der Reihenfolger der Vorzugsstimmen zugeteilt. Die restlichen Mandate werden in der Reihenfolge der Regionalparteiliste zugeteilt.

Zweites Ermittlungsverfahren (Landeswahlkreis)

Jede Partei, die die Sperrklausel überwunden hat, erhält so viele Mandate, wie die Wahlzahl in ihrer Parteisumme im Landeswahlkreis enthalten ist, abzüglich allenfalls im ersten Ermittlungsverfahren erzielter Mandate.

Die Landeslistenmandate gehen zuerst an die Bewerber, die mind. soviele Vorzugsstimmen wie die Wahlzahl erhalten haben, in der Reihenfolge der Vorzugsstimmen, die weiteren Mandate in der Reihenfolge, in der sie auf der Landesparteiliste angeführt sind.

Drittes Ermittlungsverfahren

Dies ist der entscheidende Rechenschritt. Alle 183 Mandate werden bundesweit nach dem Divisorverfahren mit Abrundung (d’Hondt) an die Parteien verteilt.

Hat eine Partei dabei schon mehr Mandate im zweiten Ermittlungsverfahren erhalten (Überhangmandate), werden entsprechend weniger Sitze an andere Parteien verteilt.

Die im dritten Ermittlungsverfahren berechneten Mandate werden abzüglich der in den ersten beiden Ermittlungsverfahren zugeteilten Sitzen den Bewerbern der Parteien in der Reihenfolge des Bundeswahlvorschlages zugewiesen.


von Martin Fehndrich (Stand des Wahlsystems: 10.08.2010, letzte Aktualisierung: 10.08.2010, letzte Aktualisierung der Links: 29.09.2019)